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Selbst
Juristen sind ratlos
Gegen
den FC Sion sind über zwanzig verschiedene Verfahren geführt
worden oder noch
hängig
An
einer Tagung hat sich das Swiss Sport Forum den juristischen Fragen
rund um den
Super-League-Verein FC Sion gewidmet. Mehrere Teilnehmer votierten
dafür, die
staatliche Gerichtsbarkeit im Sport auszuschliessen.
Von Peter
Eggenberger
Kaum
jemand hat noch den Überblick über die vielen rechtlichen
Händel, die rund um
den Super-League-Klub FC Sion hängig waren oder sind. Vielleicht
weiss es nicht
einmal mehr Sittens Präsident Christian Constantin. Und auch die
Juristen, die
am vergangenen Donnerstag an einer Tagung im Zürcher
Letzigrundstadion zum
Thema «Die Causa Sion – Rechtsfragen zu einem komplexen
Streitfall» teilnahmen,
waren manchmal ratlos. Denn über zwanzig verschiedene Verfahren
kann man
zählen, fast alle mit der Ergreifung von Rechtsmitteln.
Entscheid
mit Rückwirkung?
Ausgangspunkt
war die Transfersperre der Fifa gegen Sitten, weil der Klub im Februar
2008 den
ägyptischen Goalie Essam El-Hadary zum Vertragsbruch verleitet und
von Al-Ahly
Kairo ins Wallis geholt hatte. Trotz dieser Sperre verpflichtete Sitten
im
Sommer 2011 Mario Mutsch, Stefan Glarner, Gabri, José
Gonçalves, Billy
Ketkeophomphone und Pascal Feindouno. Die Swiss Football League
qualifizierte
die sechs Spieler prompt nicht für die Teilnahme an der laufenden
Meisterschaft.
Die
Spieler gelangten gegen diese Sperre an das Bezirksgericht in Martigny,
das am
3. August 2011 die Qualifikation für die Teilnahme an der
Meisterschaft
vorsorglich erteilte. Am 16. November 2011 hob das Kantonsgericht in
Sitten
diese Massnahme indes wieder auf.
Auf
Druck der Fifa zog der Schweizerische Fussballverband (SFV) Sitten
für dessen
Verhalten 36 Punkte ab. Das Berner Obergericht wird demnächst
über diesen
Punktabzug urteilen.
In
erster Linie interessiert die Rangliste
Sportlich
interessiert in erster Linie die Tabelle der Super League. Die
juristischen
Scharmützel könnten darauf einen beträchtlichen Einfluss
haben. Eine zentrale
Frage ist, ob Meisterschaftsspiele in der Zeit von der Qualifikation
der
Spieler durch das Bezirksgericht Martigny bis zur Aufhebung dieser
Qualifikation durch das Kantonsgericht Sitten wiederholt werden
müssen. Dies
beträfe jene Spiele, an denen einige oder alle der genannten
Spieler teilgenommen
haben.
Juristisch
geht es um die Frage, ob dem Entscheid des Kantonsgerichts Wallis
Rückwirkung
zukommt. Das ist unter Juristen umstritten. «Die Spiele
müssten wohl wiederholt
werden, aber das ist aus praktischer Sicht sehr schwierig», sagte
die Rechtsprofessorin
Regina Aebi-Müller von der Universität Luzern. Das Szenario
wäre ein veritabler
Albtraum für die Swiss Football League.
Aebi-Müller
hätte den betroffenen sechs Spielern im Übrigen geraten,
gegen ihren
Arbeitgeber zu klagen, nicht gegen die Swiss Football League.
Angesichts der
Tatsache, dass bei ihrem Wechsel im Sommer 2011 die Transfersperre
gegen Sitten
bereits seit Monaten bekannt war, könnte indessen auch
argumentiert werden, die
Spieler hätten in das Risiko einer Sperre eingewilligt.
Wie
viele Punkte Sitten am Schluss der laufenden Meisterschaft wirklich
abgezogen
werden, ist offen. Verschiedene Juristen erachten die Rechtsgrundlage
für die
Sanktion durch den SFV als ungenügend.
Abseits
staatlicher Gerichte?
Für
die Tabelle von Bedeutung sind weiter die Proteste und Einsprachen
verschiedener Super-League-Klubs gegen die Wertung von Spielen, an
denen
betroffene Spieler teilgenommen haben. Diese Verfahren sind vor dem
Sportschiedsgericht TAS in Lausanne hängig. Sollten die Spiele 0:3
forfait
gegen Sitten gewertet werden, könnten die Walliser nochmals Punkte
verlieren.
Aber ist Sitten durch den 36-Punkte-Abzug nicht schon genug gestraft?
Die
eingeleiteten Verfahren betreffen vereins-, persönlichkeits-,
arbeits- und
kartellrechtliche Aspekte. Juristisch hoch spannende Fragen stellen
sich. Die
Ungewissheit belastet aber den laufenden Meisterschaftsbetrieb stark.
Es ist
nicht absehbar, wann die Tabelle der Saison 2011/12 definitiv ist.
Mehrere
Teilnehmer der Tagung votierten denn auch dafür, die staatliche
Gerichtsbarkeit
völlig auszuschliessen, auch für vorsorgliche Massnahmen.
Klubs, die trotzdem
die staatliche Gerichtsbarkeit anrufen, sollen sanktioniert werden.
«Mit
dauernden gerichtlichen vorsorglichen Massnahmen ist die Liga nicht
regulierbar»,
sagte Thomas Grimm, der im November wegen der Causa Sitten als
Präsident der
Swiss Football League zurückgetreten war.
Quelle: 28.
März 2012, NZZ Online
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