Rückblick
Veranstaltung vom 31. März 2004
Schweizer Arbeitsmarkt
und ausländische Sportler
Bericht der Sportinformation Zürich
31-MAR-2004
Ausländerbeschränkungen im Wandel
von Valentin Oetterli, Basel
(Si) Sinnigerweise im so genannten Dreiländereck in
Basel wurde an einer vom Swiss Sport Forum organisierten Tagung unter
dem Thema"
Schweizer Arbeitsmarkt und ausländische Sportler" über die
Problematik der Ausländerbeschränkungen im Sport referiert.
Den Sportfunktionären und sportinteressierten Juristen
wurde eine aktuelle europarechtliche Standortbestimmung vermittelt.
Betrachtet wurde die Situation ausländischer Sportler in der
Schweiz und zwar insbesondere aus dem Blickwinkel des öffentlichen
Rechts, aus der Sicht der arbeitnehmenden Sportler selbst sowie aus der
Perspektive der Sportverbände.
In seinen Ausführungen beleuchtete der Basler Advokat
Marco Balmelli die Athletensicht. Balmelli hatte im vergangenen Jahr im
Auftrag des Vereins Basel Magic gegen den nationalen Unihockeyverband
einen Musterprozess geführt, der in der Anerkennung des von Basel
Magic geltend gemachten Anspruches endete. Seitdem ist die Anzahl
einsetzbarer ausländischer Spieler aus den EU-Staaten im
Unihockeyverband nicht mehr beschränkt.
Da Zugangsbeschränkungen von EU-Sportlern zum Schweizer
Sportmarkt im Widerspruch zum Diskriminierungsverbot im seit dem 1.
Juni 2002 gültigen Personenfreizügigkeits-Abkommen (PFZA)
stehen, sind Ausländerklauseln im gesamten Schweizer Spitzensport
entsprechend zu modifizieren. Eine Übergangsfrist, so Balmelli,
bestehe nicht, die Verbände seien gefordert, nach Lösungen zu
suchen, die sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen in Einklang
bringen lassen.
Über die Auswirkungen des "leading case" von Basel Magic
auf vier wichtige Mannschaftssportarten referierte anschliessend
Rechtsanwalt Peter Stadelmann. Der Präsident der Swiss Football
League widmete sich der Optik der Sportverbände. Stadelmann zeigte
auf, wie die Verbände die gegebene Problematik mitunter recht
unterschiedlich angingen und lösten.
Während im Handball- und Volleyballverband schon
länger eine ausgesprochen liberale Haltung herrschte, hat sich die
Swiss Football League erst im Januar 2004 zu einer Änderung ihres
bisherigen Systems entschieden. Gleichzeitig zur sofortigen und
umfassenden Liberalisierung mit Bezug auf die Angehörigen der 15
EU- sowie 3 EFTA-Staaten wurde allerdings die Regelung bezüglich
aller anderen ausländischen Spielern verschärft.
Auch im Eishockey ergab die Überprüfung der
gegebenen Rechtslage Neuerungen für die Saison 2004/05. Es gibt
kein Kontingent mehr, dass die Anstellung von Ausländern auf
fünf limitiert. Dafür gilt aber das Modell "3+1": Pro Spiel
sind drei Ausländer (Drittstaatsangehörige und/oder
EU-Ausländer) plus ein EU-Ausländer einsetzbar. Dieses
Gentlemen's Agreement bindet die Klubs zwar moralisch, aber nicht
rechtlich. Stadelmann attestierte der Schweizerischen
Eishockey-Nationalliga GmbH mit dieser Regelung eine gewisse
Originalität. Der SFL-Präsident wies aber auf die Risiken
hin, falls einmal der Konsens der Gesellschafter nicht mehr vorhanden
sei.
Stephan Breitenmoser, Professor für Europarecht an der
Universität Basel, zeigte auf, dass Bevorzugungen
inländischer Sportler in Form von mittelbaren Diskriminierungen
oder sonstigen Beschränkungen der ausländischen Arbeitnehmer
zulässig sind, allerdings nur in engen Ausnahmefällen
(Stichworte Jugendförderung, Transfersperren). Eine Rechtfertigung
durch vorgeschobene Gründe sei aber in jedem Fall nichtig, so
Breitenmoser.
Seit dem Bosman-Urteil 1995 explizit keine
Rechtfertigungsgründe für Ausländerbeschränkungen
sind Schutz der einheimischen Spieler für die Nationalmannschaft,
Identifikation des Publikums mit seiner Lieblingsmannschaft,
traditionelle Bindung eines Vereins an sein Land sowie die
Aufrechterhaltung des sportlichen Gleichgewichts zwischen armen und
reichen Vereinen.
Das Problem von Ausländerbeschränkungen für die
Schweiz und auch den Schweizer Sport wird sich schon bald
zusätzlich akzentuieren: Bisher konnten die Angehörigen aus
assoziierten Staaten sich nicht auf das Diskriminierungsverbot berufen.
Mit der anstehenden EU-Osterweiterung (ab 1. Mai 2004) wird sich der
Kreis der Sportler, denen Ausländerklauseln nicht mehr
entgegengehalten werden können, schon bald entsprechend erweitern,
obwohl keine automatische Ausweitung des PFZA erfolgen wird.
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