Joseph Blatter,
Dr. iur. Urs Scherrer


Lic. iur. Heinz Tännler


Prof. Dr. med. Jiri Dvorak
Lic. iur. Heinz Tännler
Joseph Blatter (v.l.n.r.)


Dr. iur. Urs Scherrer


Dr. iur. Max Sidler


Dr. iur. Daniel Thaler


Lic. iur. Christian Jenny


Dr. iur. Dorothe Scherrer-Bircher


Lic. iur. Markus Schmid


Referenten


Prof. Dr. med. Jiri Dvorak und
Lic. iur. Suzanne Vannotti


Jacky Donatz und
Lic. iur. Heinz Tännler


Lic. iur. Werner Meyer
und Dr. iur. Thomas Bolliger


Prof. Dr. iur. Gabriela Riemer-Kafka und Prof. Dr. iur. Wolfgang Portmann


Dr. med. Kerstin Warnke
und Ursula Isler

Rückblick

Veranstaltung vom 8. November 2005

Rechtsfragen bei Sportverletzungen – unter Berücksichtigung von Gesundheitsschädigungen

 

Bericht der Sportinformation Zürich

„Swiss Sport Forum“ zu Sportverletzungen und Gesundheitsschädigungen

FIFA-Präsident Blatter
kämpft gegen Ellbogen-Attacken

FIFA-Präsident Joseph Blatter sagt der Unsitte, dass von Fussballspielern vor allem in Kopfballduellen regelmässig die Ellbogen zu Hilfe genommen werden, rigoros den Kampf an. Anlässlich einer Tagung des „Swiss Sport Forum“ in Zürich appellierte Blatter an die Spieler, sich der möglichen Verletzungsfolgen bei Zuhilfenahme der Ellbogen bewusster zu werden. Ebenso will Blatter die Schiedsrichter künftig vermehrt dazu anhalten, den Einsatz der Ellbogen konsequenter zu bestrafen, vor allem auch an der Fussball-Weltmeisterschaft im kommenden Jahr in Deutschland.

Die Veranstaltung des „Swiss Sport Forum“, an der mehrheitlich Sportjuristen und Ärzte teilnahmen, beleuchtete Sportverletzungen und Gesundheitsschädigungen, wie HIV-Infektionen, aus juristischer und medizinischer Sicht. Das Forum gab Blatter Gelegenheit, dem sportinteressierten Fachpublikum insbesondere seine Sorgen im Zusammenhang mit Verletzungsrisiken im Fussball darzulegen. „Es ist beängstigend mitanzusehen, wie bei vielen Kopfballduellen die Ellbogen hochgenommen werden und dadurch eine Verletzung des Gegners riskiert wird“. Blatters Besorgnis wurde von FIFA-Chefmediziner Prof. Jiri Dvorak geteilt. Die im Fussball erlittenen Kopfverletzungen machten immerhin 15 Prozent aller Verletzungen aus. Nicht selten entstünden dabei auch diffizile Hirnverletzungen, sagte Dvorak. Blatter möchte die Spieler im Interesse ihrer Gesundheit für diese Thematik künftig verstärkt sensibilisieren. „Aber auch die Schiedsrichter müssen angehalten werden, beim Einsatz der Ellbogen konsequent durchzugreifen, denn kein Spieler darf bei einer solchen Aktion in Kauf nehmen, dass sich der Gegner am Kopf verletzt“, sagte Blatter.

Der Weltfussballverband will allgemein bezüglich Eindämmung von Sportverletzungen künftig aktiver werden, insbesondere auch im Bereich der Prophylaxe. So soll die Zusammenarbeit mit der Schulthess-Klinik in Zürich, die unter der Leitung von FIFA-Chefmediziner Dvorak seit kurzer Zeit das erste FIFA-Medical-Centre betreibt, intensiviert werden. Zu den rund 300 Sportärzten, die heute mit dem Medical-Centre verbunden sind, sollen in den nächsten Jahren weltweit einige tausend spezialisierte Sportärzte dazu kommen. Die Idee des ersten FIFA-Medical-Centre müsse nun globalisiert werden, forderte Blatter.

Die vom Zürcher Sportrechtsspezialisten Dr. Urs Scherrer geleitete Tagung vermittelte im Weiteren einen Einblick in vielfältige medizinische und rechtliche Belange im Zusammenhang mit Sportverletzungen und Gesundheitsschädigungen. Beeindruckend sind in dieser Hinsicht auch statistische Erhebungen: Im Durchschnitt sind drei Verletzungen pro Fussballspiel zu verzeichnen. Nach Jiri Dvorak sind die Verletzungsrisiken im Amateursport sowie grundsätzlich im Trainingsbetrieb relativ gross. Nach den Ausführungen des Versicherungsrechtlers Dr. Max Sidler (Zug) werden pro Jahr in der Schweiz immerhin über 150 000 Sportunfälle gemeldet, was ungefähr ein Drittel aller Nicht-Betriebsunfälle ausmacht. Der Basler Anwalt Markus Schmid wies insbesondere auf die Wichtigkeit eines ausreichenden Versicherungsschutzes von Sportlern hin, denn wer Sport treibe, setze sich auch einem erhöhten Verletzungsrisiko aus. Versichert werden sollten nach Schmid nicht nur die anfallenden Heilungskosten, sondern auch Leistungen bei bleibenden körperlichen Nachteilen.

Nicht unterschätzt werden dürften auch die haftungsrechtlichen Folgen nach erlittenen Sportverletzungen, wie Rechtsanwalt Dr. Daniel Thaler (Zürich) ausführte. Haftungsauslösend sei allerdings nur, wenn im Einzelfall das sporttypische Grundrisiko überschritten werde. Der Spieler, der etwa zur Siegsicherung kurz vor Spielschluss ein rücksichtsloses Tackling von hinten begehe - nach dem Motto: „Ball oder Mann, egal“ - müsse sich später unter Umständen mit Schadenersatzforderungen des so verletzten Gegners auseinandersetzen.

Dass Fouls auf dem Sportplatz mitunter vor dem Strafrichter enden können, hat der jüngst vom Bezirksgericht Zürich erstinstanzlich entschiedene Fall von Kevin Miller (Foul gegen Andrew McKim im Eishockey) gezeigt. Die Zürcher Oberrichterin Dr. Dorothe Scherrer-Bircher stellte zwar klar, dass nicht jede Regelwidrigkeit, die eine Sportverletzung zur Folge habe, zu strafrechtlichen Konsequenzen führe, nämlich dann nicht, wenn der Sportler die gebotene Sorgfalt beachtet und im Rahmen des erlaubten Risikos gehandelt habe. Die Verletzung von Spielregeln, welche den Schutz des Sportlers vor Verletzungen bezwecken, könne jedoch - auch wenn der Schädiger darauf vertraue, dass ein Verletzung nicht eintreten werde - eine strafrechtliche Verurteilung zu Folge fahrlässiger Tatbegehung nach sich ziehen.

An der Tagung wurden auch weitere delikate Rechtsfragen behandelt, so beispielsweise die Rechtsfolgen auf Arbeitsverträge bei einer HIV-Infektion (Urs Scherrer), und Tipps zur Arbeitsvertragsgestaltung im Bereich des Gesundheitsschutzes und bezüglich Sportverletzungen vermittelt (Rechtsanwalt Christian Jenny, Meilen). Der Einfluss von Verbandsregelungen auf Arbeitsverträge wurden schliesslich vom Direktor der FIFA-Rechtsabteilung, Rechtsanwalt Heinz Tännler (Zug), beleuchtet. Tännler setzte sich dabei insbesondere mit der vieldiskutierten FIFA-Bestimmung auseinander, wonach die Gültigkeit eines Arbeitsvertrages im Fussball nicht vom positiven Ergebnis einer medizinischen Untersuchung des Spielers abhängig gemacht werden darf.