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Joseph Blatter,
Dr. iur. Urs Scherrer

Lic. iur. Heinz Tännler

Prof. Dr. med. Jiri Dvorak
Lic. iur. Heinz Tännler
Joseph Blatter (v.l.n.r.)

Dr. iur. Urs Scherrer

Dr. iur. Max Sidler
Dr. iur. Daniel Thaler
Lic. iur. Christian Jenny

Dr. iur. Dorothe Scherrer-Bircher

Lic. iur. Markus Schmid

Referenten

Prof. Dr. med. Jiri Dvorak und
Lic. iur. Suzanne Vannotti

Jacky Donatz und
Lic. iur. Heinz Tännler

Lic. iur. Werner Meyer
und Dr. iur. Thomas Bolliger

Prof. Dr. iur. Gabriela Riemer-Kafka und Prof. Dr. iur. Wolfgang
Portmann

Dr. med. Kerstin Warnke
und Ursula Isler
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Rückblick
Veranstaltung vom 8. November 2005
Rechtsfragen bei Sportverletzungen – unter
Berücksichtigung von Gesundheitsschädigungen
Bericht der Sportinformation Zürich
„Swiss Sport Forum“ zu Sportverletzungen und
Gesundheitsschädigungen
FIFA-Präsident Blatter
kämpft gegen Ellbogen-Attacken
FIFA-Präsident Joseph Blatter sagt der Unsitte, dass von
Fussballspielern vor allem in Kopfballduellen regelmässig die
Ellbogen zu Hilfe genommen werden, rigoros den Kampf an.
Anlässlich einer Tagung des „Swiss Sport Forum“ in
Zürich appellierte Blatter an die Spieler, sich der möglichen
Verletzungsfolgen bei Zuhilfenahme der Ellbogen bewusster zu werden.
Ebenso will Blatter die Schiedsrichter künftig vermehrt dazu
anhalten, den Einsatz der Ellbogen konsequenter zu bestrafen, vor allem
auch an der Fussball-Weltmeisterschaft im kommenden Jahr in Deutschland.
Die Veranstaltung des „Swiss Sport Forum“, an der
mehrheitlich Sportjuristen und Ärzte teilnahmen, beleuchtete
Sportverletzungen und Gesundheitsschädigungen, wie
HIV-Infektionen, aus juristischer und medizinischer Sicht. Das Forum
gab Blatter Gelegenheit, dem sportinteressierten Fachpublikum
insbesondere seine Sorgen im Zusammenhang mit Verletzungsrisiken im
Fussball darzulegen. „Es ist beängstigend mitanzusehen, wie
bei vielen Kopfballduellen die Ellbogen hochgenommen werden und dadurch
eine Verletzung des Gegners riskiert wird“. Blatters Besorgnis
wurde von FIFA-Chefmediziner Prof. Jiri Dvorak geteilt. Die im Fussball
erlittenen Kopfverletzungen machten immerhin 15 Prozent aller
Verletzungen aus. Nicht selten entstünden dabei auch diffizile
Hirnverletzungen, sagte Dvorak. Blatter möchte die Spieler im
Interesse ihrer Gesundheit für diese Thematik künftig
verstärkt sensibilisieren. „Aber auch die Schiedsrichter
müssen angehalten werden, beim Einsatz der Ellbogen konsequent
durchzugreifen, denn kein Spieler darf bei einer solchen Aktion in Kauf
nehmen, dass sich der Gegner am Kopf verletzt“, sagte Blatter.
Der Weltfussballverband will allgemein bezüglich
Eindämmung von Sportverletzungen künftig aktiver werden,
insbesondere auch im Bereich der Prophylaxe. So soll die Zusammenarbeit
mit der Schulthess-Klinik in Zürich, die unter der Leitung von
FIFA-Chefmediziner Dvorak seit kurzer Zeit das erste
FIFA-Medical-Centre betreibt, intensiviert werden. Zu den rund 300
Sportärzten, die heute mit dem Medical-Centre verbunden sind,
sollen in den nächsten Jahren weltweit einige tausend
spezialisierte Sportärzte dazu kommen. Die Idee des ersten
FIFA-Medical-Centre müsse nun globalisiert werden, forderte
Blatter.
Die vom Zürcher Sportrechtsspezialisten Dr. Urs Scherrer
geleitete Tagung vermittelte im Weiteren einen Einblick in
vielfältige medizinische und rechtliche Belange im Zusammenhang
mit Sportverletzungen und Gesundheitsschädigungen. Beeindruckend
sind in dieser Hinsicht auch statistische Erhebungen: Im Durchschnitt
sind drei Verletzungen pro Fussballspiel zu verzeichnen. Nach Jiri
Dvorak sind die Verletzungsrisiken im Amateursport sowie
grundsätzlich im Trainingsbetrieb relativ gross. Nach den
Ausführungen des Versicherungsrechtlers Dr. Max Sidler (Zug)
werden pro Jahr in der Schweiz immerhin über 150 000
Sportunfälle gemeldet, was ungefähr ein Drittel aller
Nicht-Betriebsunfälle ausmacht. Der Basler Anwalt Markus Schmid
wies insbesondere auf die Wichtigkeit eines ausreichenden
Versicherungsschutzes von Sportlern hin, denn wer Sport treibe, setze
sich auch einem erhöhten Verletzungsrisiko aus. Versichert werden
sollten nach Schmid nicht nur die anfallenden Heilungskosten, sondern
auch Leistungen bei bleibenden körperlichen Nachteilen.
Nicht unterschätzt werden dürften auch die
haftungsrechtlichen Folgen nach erlittenen Sportverletzungen, wie
Rechtsanwalt Dr. Daniel Thaler (Zürich) ausführte.
Haftungsauslösend sei allerdings nur, wenn im Einzelfall das
sporttypische Grundrisiko überschritten werde. Der Spieler, der
etwa zur Siegsicherung kurz vor Spielschluss ein rücksichtsloses
Tackling von hinten begehe - nach dem Motto: „Ball oder Mann,
egal“ - müsse sich später unter Umständen mit
Schadenersatzforderungen des so verletzten Gegners auseinandersetzen.
Dass Fouls auf dem Sportplatz mitunter vor dem Strafrichter
enden können, hat der jüngst vom Bezirksgericht Zürich
erstinstanzlich entschiedene Fall von Kevin Miller (Foul gegen Andrew
McKim im Eishockey) gezeigt. Die Zürcher Oberrichterin Dr. Dorothe
Scherrer-Bircher stellte zwar klar, dass nicht jede Regelwidrigkeit,
die eine Sportverletzung zur Folge habe, zu strafrechtlichen
Konsequenzen führe, nämlich dann nicht, wenn der Sportler die
gebotene Sorgfalt beachtet und im Rahmen des erlaubten Risikos
gehandelt habe. Die Verletzung von Spielregeln, welche den Schutz des
Sportlers vor Verletzungen bezwecken, könne jedoch - auch wenn der
Schädiger darauf vertraue, dass ein Verletzung nicht eintreten
werde - eine strafrechtliche Verurteilung zu Folge fahrlässiger
Tatbegehung nach sich ziehen.
An der Tagung wurden auch weitere delikate Rechtsfragen
behandelt, so beispielsweise die Rechtsfolgen auf Arbeitsverträge
bei einer HIV-Infektion (Urs Scherrer), und Tipps zur
Arbeitsvertragsgestaltung im Bereich des Gesundheitsschutzes und
bezüglich Sportverletzungen vermittelt (Rechtsanwalt Christian
Jenny, Meilen). Der Einfluss von Verbandsregelungen auf
Arbeitsverträge wurden schliesslich vom Direktor der
FIFA-Rechtsabteilung, Rechtsanwalt Heinz Tännler (Zug),
beleuchtet. Tännler setzte sich dabei insbesondere mit der
vieldiskutierten FIFA-Bestimmung auseinander, wonach die
Gültigkeit eines Arbeitsvertrages im Fussball nicht vom positiven
Ergebnis einer medizinischen Untersuchung des Spielers abhängig
gemacht werden darf.
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